SEPA im Überblick 

 

Europa wird zum Binnenmarkt

Als Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA. In Deutschland gab es seit 2003 die EU-Standard-Überweisung, die im Januar 2008 von der Euro-Überweisung abgelöst wurde. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Seit November 2009 können Sie über Ländergrenzen hinaus die beiden SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. 

 

Einheitliche Verfahren für Europa

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der im selben Jahr von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) hat außerdem einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.

 

Technische Infrastruktur steht seit 2008 

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Die SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente im Binnenmarkt stellen wir Ihnen seit Anfang 2008 schrittweise zur Verfügung. Dies erfolgte jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit Ihrer Volksbank Raiffeisenbank sind Sie bereit für SEPA.

 

Der SEPA-Raum 

Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken setzen schrittweise die entsprechenden rechtlichen Regelungen um. 

Die 32 Länder im Überblick:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Monaco und die Schweiz.

 

Historie

-> Gemeinsamer Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.

-> Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU

Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das seit dem 31. Oktober 2009 geltende neue nationale Recht basiert auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen. 

-> Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

 

Die internationale Bankverbindung

 

Die internationale Kontonummer

Mit der „International Bank Account Number“ (IBAN) ist jedes Konto in der Europäischen Union (EU) genau definiert. Keine Kontonummer tritt doppelt auf. Jedes Girokonto hat eine eigene IBAN. Sie besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. 

Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus 

- dem zweistelligen Ländercode DE, 

- einer zweistelligen Prüfziffer, 

- der achtstelligen Bankleitzahl 

- und einer zehnstelligen Kontonummer.

Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt. 

 

Die internationale Bankleitzahl

Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Die Gesellschaft betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards.

Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den „Bank Identifier Code“ (BIC). Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen: 

- vierstelliger Bank-Code, 

- zweistelliger Länder-Code, 

- zweistelliger Orts-Code, 

- dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional). 

 

Ihre IBAN und der BIC Ihrer Bank

Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und auf Ihrer neuen VR-BankCard. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. 

Auch innerhalb Deutschlands können Sie die Euro-Überweisung und die beiden SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Bitte verwenden Sie immer IBAN und BIC.

Der BIC der Volksbank Rhede eG lautet: GENO DE M1 RHD.

 

Die Euro-Überweisung 

 

Wann Sie die Euro-Überweisung nutzen können und welche Angaben Sie machen müssen

Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach und einheitlich Überweisungen von Ihrem Konto in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen. Sie ist im Aufbau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen bekannten EU-Standard-Überweisung. Die Euro-Überweisung ersetzte Anfang 2008 die EU-Standard-Überweisung. 

 

Sie können sie parallel zu den heutigen Inlandsüberweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden. 

 

Folgende Angaben müssen Sie machen: 

- Name und Vorname oder Firma des Empfängers 

- IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts 

- Zu überweisender Betrag in Euro 

- Optional: Angabe eines Verwendungszweckes 

- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma

- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Ihrer VR-BankCard)

Es gilt die Gebührenregelung Share (SHA). Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Empfänger die übrigen. 

 

Meldepflicht ab 12.500 Euro

Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) ab 12.500 Euro.

 

Für Fragen hierzu nutzen Sie bitte die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank, Tel. 0800 1234 111

 

SEPA-Lastschriften

 

SEPA-Basis-Lastschrift

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein

entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher

benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. 

 

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank

hierauf an. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil. 

 

Widerspruchsfrist

Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb

dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen. 

 

SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem

des heutigen Abbuchungsauftrags. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.

Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift: 

- Sie sind Firmenkunde 

- Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts 

- Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC 

- Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer 

- Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren 

- Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen 

Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.

 

Keine Rückgaben möglich

Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift: Sie kann nicht wegen Widerspruchs zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.

 

Die Mandate 

 

Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate: 

- für die SEPA-Basis-Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat. 

- für die SEPA-Firmen-Lastschrift das SEPA-Firmenlastschriftmandat. 

 

Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags. 

 

Der Mandatstext

Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext.

Dieser enthält folgende Erklärungen: 

- Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen. 

- Der Kontoinhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen. 

 

Angaben zu den Zahlungspartnern

Folgende Angaben müssen zum Empfänger bzw. zum Zahlenden gemacht werden: 

- Name des Empfängers 

- Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers 

- Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist 

- Name des Zahlungspflichtigen 

- Name der Bank des Zahlungspflichtigen 

- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

 

Die Gläubiger-ID 

 

Die individuelle Kennung

Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-

Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) beantragen. 

 

Antrag bei der Deutschen Bundesbank

Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen

die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.

 

Eine Weiterleitung zum Antrag finden Sie hier.

Volksbank Rhede eG
BLZ: 42861814
BIC: GENODEM1RHD