
VL-Sparen
Staatliche Förderung durch vermögenswirksame Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (vL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrags zustehen.
Im Jahr können das bis zu 480 EUR sein, die Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt auf ein besonderes vL-Konto überweist. Der Vorteil dabei: Neben der Ansammlung eines stolzen Sparguthabens inklusive attraktiver Zinsen erlangt der Sparer je nach Einkommen einen zusätzlichen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. Mit dieser Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat die Vermögensbildung von Privatpersonen.
Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?
Der förderfähige Höchstbetrag beträgt monatlich rund 40 EUR. Nicht in jedem Fall jedoch zahlt der Arbeitgeber die vollen vermögenswirksamen Leistungen (vL). In diesem Fall können Sie die Differenz auch aus Teilen Ihres Arbeitslohns ausgleichen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?
• Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt
• Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter
Was muss ich tun, um von den vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren?
Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen oder die Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin bis auf Widerruf auf ein vL-Konto zu überweisen. Die direkte Überweisung der vL über Ihren Arbeitgeber ist aus gesetzlichen Gründen notwendig (5. Vermögensbildungsgesetz).
Zu den vL-fähigen Anlagen zählen der Bausparvertrag und spezielle Investmentfonds.
Vermögenswirksame Leistungen (vL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrags zustehen.
Im Jahr können das bis zu 480 EUR sein, die Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt auf ein besonderes vL-Konto überweist. Der Vorteil dabei: Neben der Ansammlung eines stolzen Sparguthabens inklusive attraktiver Zinsen erlangt der Sparer je nach Einkommen einen zusätzlichen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. Mit dieser Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat die Vermögensbildung von Privatpersonen.
Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?
Der förderfähige Höchstbetrag beträgt monatlich rund 40 EUR. Nicht in jedem Fall jedoch zahlt der Arbeitgeber die vollen vermögenswirksamen Leistungen (vL). In diesem Fall können Sie die Differenz auch aus Teilen Ihres Arbeitslohns ausgleichen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?
• Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt
• Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter
Was muss ich tun, um von den vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren?
Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen oder die Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin bis auf Widerruf auf ein vL-Konto zu überweisen. Die direkte Überweisung der vL über Ihren Arbeitgeber ist aus gesetzlichen Gründen notwendig (5. Vermögensbildungsgesetz).
Zu den vL-fähigen Anlagen zählen der Bausparvertrag und spezielle Investmentfonds.




