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Begeben Sie sich auf einen virtuellen Stadtrundgang durch die Rheder Innenstadt.

Kontakt & Service
Volksbank Rhede eG
BLZ: 42861814
BIC: GENODEM1RHD
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Zahlungsverkehr ohne Grenzen

Single Euro Payments Area (SEPA)

Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit
einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften
und Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in
Europa wird damit einfach und schnell.

Lastschriften europaweit

SEPA-Basis-Lastschrift
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie
Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen.
Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein
entsprechendes Mandat und ziehen Sie sie mit der SEPA-Basis-
Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung
immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher
benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-
Identifikationsnummer. 

Alle Volksbanken Raiffeisenbanken nehmen teil
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank
Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen
Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank
hierauf an. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in
Deutschland nehmen am neuen SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren teil. 

Widerspruchsfrist
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von
Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht
einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen
widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der
Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb
dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die
Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen. 

SEPA-Firmen-Lastschrift
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von
Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von
Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem
des heutigen Abbuchungsauftrags. Sie können Zahlungen
veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie
hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum
ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.
Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift:
 Sie sind Firmenkunde
 Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts
 Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC
 Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-
Identifikationsnummer
 Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmen-
Lastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren
 Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-
Verfahren unterstützen
Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-
Firmen-Lastschrift-Verfahren.

Keine Rückgaben möglich
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift: Sie kann nicht
wegen Widerspruchs zurückgegeben werden und hat damit eine 
frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein 
SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber 
informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht 
widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert 
und können nicht widerrufen werden.