Angebotsgrundlage für die Immobilienvermittlung

Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenvermietungen bleiben vorbehalten.

Für den Erwerb dieses Objektes bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Sobald Sie von diesem Objektangebot - mit oder ohne unsere Hinzuziehung - Gebrauch machen, kommt ein Maklervertrag mit uns zustande. Eine Courtage in der angegebenen Höhe brauchen Sie aber erst dann zu zahlen, wenn Sie sich mit dem Verkäufer einig geworden sind und einen notariellen Vertrag geschlossen haben. Das Objektangebot haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengestellt. Trotzdem können wir nicht gewährleisten, daß alle Angaben richtig sind und das Objekt noch verfügbar ist.

Behandeln Sie die Informationen bitte vertraulich und geben Sie ohne unsere Einwilligung weder das Objektangebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Bei auf den Erwerb des Objektes gerichteten Verhandlungen mit dem Verkäufer sind Sie verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß wir Sie auf dieses Objekt hingewiesen haben. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr; Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als die geltend gemachte Entschädigung.